YouTube hat am 8. April 2026 ein KI-Avatar-Feature für Shorts ausgerollt, das Creators erlaubt, einen fotorealistischen digitalen Klon ihrer selbst zu erstellen – inklusive ihrer eigenen Stimme. Grundlage ist Googles Veo-Modell, das bereits seit 2025 für Bild-zu-Video-Funktionen in Shorts integriert ist. Neu ist die Kombination aus Gesicht und Stimme: Wer einmalig ein „Live-Selfie" aufnimmt und dabei einige Prompts vorliest, kann den Avatar danach unbegrenzt für Clip-Generierungen nutzen. Jeder Clip ist auf 8 Sekunden pro Prompt begrenzt, mehrere Segmente lassen sich jedoch hintereinander zusammensetzen. Der Rollout ist global gestartet – mit einer ausdrücklichen Ausnahme: Europa ist vorerst nicht dabei.
- YouTube hat weltweit eine Funktion für Shorts ausgerollt, mit der Creator ab 18 Jahren einen fotorealistischen KI-Klon von sich samt Stimme erstellen können.
- Die mit Googles Veo-Modell generierten Videos sind auf acht Sekunden pro Prompt begrenzt und werden stets mit KI-Wasserzeichen gekennzeichnet.
- Wegen strenger Vorgaben der DSGVO und des EU AI Acts bezüglich biometrischer Daten ist Europa von dem aktuellen Rollout ausgeschlossen.
Das Feature ist ab 18 Jahren und für Nutzer mit eigenem Kanal verfügbar, zugänglich über die YouTube-App sowie YouTube Create. Gegenüber 9to5Google erklärte YouTube, der Avatar gebe Nutzern „eine einfachere Möglichkeit, sich sicher und geschützt in Videos einzubinden." Alle generierten Clips tragen Wasserzeichen und werden mit SynthID- sowie C2PA-Labels als KI-generierter Content gekennzeichnet. Das Selfie-Video und die Stimmaufnahme bleiben ausschließlich für die Avatar-Erstellung genutzt – Dritte erhalten keinen Zugriff. Der Avatar ist jederzeit löschbar; nach drei Jahren Inaktivität löscht YouTube ihn automatisch. Bestehende Videos mit dem Avatar bleiben jedoch bis zur manuellen Löschung des jeweiligen Clips erhalten.
Für europäische Creator ist der Ausschluss kein Zufall: Der EU AI Act klassifiziert synthetische Biometrie-Daten – Gesicht und Stimme – als sensibel, und die DSGVO verlangt für deren Verarbeitung eine belastbare Rechtsgrundlage sowie eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35. YouTube hat zum aktuellen Zeitpunkt keine Angaben gemacht, wann das Feature für den europäischen Raum verfügbar sein wird. Für DACH-Creator bedeutet das: abwarten und beobachten, wie Google die regulatorischen Anforderungen löst, bevor das Feature hierzulande freigegeben wird. Ähnliche Verzögerungen gab es bereits bei anderen generativen Video-Tools.
❓ Häufig gestellte Fragen
📚 Quellen