Google weitet seinen KI-Notiztaker in Google Meet deutlich aus: Gemini kann ab sofort Zusammenfassungen, Transkripte und Aktionspunkte nicht nur für Google-Meet-Videocalls erstellen, sondern auch für Präsenzmeetings sowie für Meetings auf Zoom und Microsoft Teams. Das gab Google auf seiner Workspace-Next-Konferenz am 22. April 2026 bekannt. Die Unterstützung für In-Person-Meetings war zuvor auf Alpha-Nutzer beschränkt und ausschließlich auf Android verfügbar.
- Google erweitert seine Gemini-KI für automatische Meeting-Notizen von Videocalls auf Präsenztermine, Zoom und Microsoft Teams.
- Per Knopfdruck in der App lassen sich auch spontane Gespräche erfassen und als Google-Doc mit Zusammenfassung und Aktionspunkten speichern.
- Weil im physischen Raum auch uninformierte Personen aufgenommen werden könnten, entsteht ein neues Datenschutz- und DSGVO-Risiko.
Die Bedienung ist plattformunabhängig: Nutzer wählen im Google-Meet-Startbildschirm — in der mobilen App oder am Desktop — die Option "Notizen für mich erstellen". Gemini erfasst daraufhin das Meeting und legt eine Google-Doc-Datei mit Zusammenfassung und Aktionspunkten im Drive des auslösenden Nutzers ab. Laut Googles Support-Seite ist kein Meetingraum und keine vorab geplante Besprechung notwendig — die Funktion funktioniert auch bei spontanen Gesprächen. Wird das Treffen später auf einen Videocall umgestellt, kann nahtlos in den normalen Google-Meet-Modus gewechselt werden.
Google meldet für die Funktion ein massives Wachstum: Über 110 Millionen Teilnehmer nutzten den KI-Notiztaker im vergangenen Monat, was einer Steigerung von 850 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Diese Expansion ist Teil der neuen „Workspace Intelligence“-Strategie, die Google auf der Cloud Next 2026 vorstellte.
Datenschutz und EU AI Act
Datenschutztechnisch ist das Feature hochrelevant: Gemini transkribiert und verarbeitet Gesprächsinhalte — auch in physischen Räumen, wo Anwesende möglicherweise nicht explizit über die Aufnahme informiert sind. Im Kontext des EU AI Acts, dessen Hauptteil zu Hochrisiko-KI ab dem 2. August 2026 greift, sollten Unternehmen prüfen, ob der Einsatz in sensiblen Kontexten eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erfordert — insbesondere bei Meetings mit externen Teilnehmern oder personenbezogenen Inhalten.
❓ Häufig gestellte Fragen
✅ 9 Claims geprüft, davon 4 mehrfach verifiziert
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